Nutzungsbedingungen

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Allgemeine Nutzungsbedingungen der Anton Seissiger GmbH für die unentgeltliche Nutzung des Wildkamera-Bildportals auf www.SuSi.de bzw. www.supersim.eu bzw. www.supersim.camera

  1. Vertragspartner
    1. Vertragspartner sind die Anton Seissiger GmbH (nachfolgend "Seissiger" genannt), Robert-Bosch-Str. 9, 97209 Veitshöchheim, und der registrierte Nutzer (nachfolgend "Nutzer" genannt).
    2. Als Nutzer werden nur volljährige Verbraucher und Unternehmen akzeptiert.
    3. Voraussetzung der vollständigen Nutzung sämtlicher Leistungen des Portals auf www.SuSi.de bzw. www.supersim.eu sind die separat von Seissiger zu erwerbenden kostenpflichtigen Mobilfunkleistungen zur Bild- und Videoübertragung von Seissiger ("SuperSIM"; Ziffer 3), die wiederum zu ihrer zweckmäßigen Nutzung voraussetzen, dass der Nutzer über mindestens ein geeignetes Endgerät (Ziffer 3.2) verfügt. Der Nutzer muss sich außerdem registrieren (Ziffer 4) und die Nutzung des Kontos muss zunächst von Seissiger freigeschaltet sein. Der Vertragsschluss über die Mobilfunkleistungen "SuperSIM" ist ausdrücklich registrierten Nutzern des Wildkamera-Bildportals vorbehalten.

      Zur Info: Seissiger vertreibt separat, unter anderem im eigenen Onlineshop auf www.seissiger.eu, geeignete Funk-Wildkameras.
  2. Vertragsgegenstand
    1. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des von Seissiger auf www.SuSi.de bzw. www.supersim.eu betriebenen Onlineportals für Wildkamerabilder und -videos (Wildkamera-Bildportal) und die dabei von Seissiger angebotenen Leistungen. Das Portal dient der Ansicht, Verwaltung, Weiterleitung und Nutzung von Bild- und Videodateien im Konto des Nutzers. Hierzu stellt Seissiger dem Nutzer Systemressourcen auf einem virtuellen Server zur Verfügung.
    2. Die Leistungen von Seissiger bei der Übermittlung von Daten zum Abruf beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem von Seissiger betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Nutzer bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist Seissiger nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.
    3. Seissiger ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Nutzer auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen durch Seissiger zu gewährleisten, so wird Seissiger dem Nutzer diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Nutzer wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Nutzer nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, dass heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat Seissiger das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.
  3. SuperSIM | Wildkameras
    1. Mittels der Mobilfunkleistungen "SuperSIM" von Seissiger werden Bild- und Videodateien von einem zur Mobilfunkübertragung geeigneten Kamerasystem (Wildkamera), im Wege der Datenübertragung über Mobilfunknetze auf den Server von Seissiger übertragen und dort für die Verwendung des Nutzers im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt. Für den Dienst SuperSIM von Seissiger muss der Nutzer einen separaten Vertrag über Mobilfunkleistungen mit Seissiger abschließen. Der Vertragsschluss ist auf dem Portal von Seissiger im Bereich "SuperSIM aktivieren" möglich. Dessen Inhalt richtet sich maßgeblich nach den separaten Vereinbarungen und insbesondere nach den im Portal einsehbaren Allgemeinen Bedingungen für den Geschäftszweig "SuperSIM" (kurz: SuperSIM AGB).
    2. Zur Info: der Nutzer benötigt für die Übertragung von Bildern und Videos auf den Server von Seissiger eine oder mehrere geeignete Mobilfunk-Kamerasysteme, die über geeignete Hard- und Software verfügen ("Wildkamera") und jeweils mittels sog. Subscriber Identity Module (Teilnehmeridentifikations-Modul = "SIM-Karten") eindeutig identifiziert werden, wobei nur solche SIM-Karten akzeptiert werden, die von Seissiger für den SuperSIM-Dienst ausgegeben werden; SIM-Karten von Drittanbietern können nicht akzeptiert werden.
  4. Anmeldedaten | Registrierung
    1. Im Registrierungsprozess legt der Nutzer seinen Wunsch eines individuellen Nutzernamens und ein zugehöriges Passwort fest (Anmeldedaten). Der Nutzer ist für die Geheimhaltung der Anmeldedaten gegenüber Dritten verantwortlich. Die Weitergabe oder Überlassung der Anmeldedaten an Dritte ist nicht gestattet. Gibt der Nutzer seine Anmeldedaten an einen Dritten weiter, hat er Seissiger von allen Ansprüchen auf erstes Anfordern freizustellen, die gegenüber Seissiger erhoben werden und aus der Weitergabe der der Anmeldedaten resultieren. Seissiger behält sich vor, dem Nutzernamenwunsch nicht zu entsprechen, insbesondere wenn dieser bereits anderweitig vergeben, anstößig, mit unzulässigen Sonderzeichen versehen ist oder in Rechte Dritter eingreifen könnte; Seissiger kann dem Nutzer alternative Vorschläge für einen Nutzernamen unterbreiten.
    2. Zur Kommunikation mit Seissiger und als grundsätzliche Weiterleitungsadresse hat der Nutzer eine allein vom Nutzer abrufbare Emailadresse anzugeben, unter welcher Seissiger mit dem Nutzer kommunizieren kann. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass Nachrichten von Seissiger an diese Adresse nicht aufgrund evtl. automatischer Filter und Tools nicht gelesen werden können und hat außerdem dieses Emailpostfach in regelmäßigen Abständen abzurufen. Die Email kann bei der Anmeldung zum Nutzerprofil außerdem als Nutzername fungieren.
    3. Zur Vervollständigung seines Nutzerprofils hat der Nutzer die folgenden Daten wahrheitsgemäß in die Eingabemaske einzugeben:
      • Vollständigen Namen und Vornamen
      • Geburtsdatum und -ort
      • Adresse, unter welcher der Nutzer gemeldet ist.
    4. Der Nutzer hat vorab die Richtigkeit der von ihm eingegebenen Daten zu prüfen und im Falle von Fehlern in den vorhandenen Eingabefeldern zu berichtigen, ggf. die Schaltfläche "Ändern" zu betätigen, oder mit dem "Zurück"-Button des Browsers zur entsprechenden Stelle des Registrierungsvorgangs zurückzugehen. Hat der Nutzer das getan, schickt er seinen verbindlichen Antrag auf Registrierung an Seissiger, indem er sich mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt und die Schaltfläche "Antrag auf Registrierung absenden" betätigt. Mit der per Email versandten Bestätigung des Eingangs des Registrierungsantrags - die noch keine Freischaltungsmitteilung darstellt - erhält der Nutzer die Mitteilung seiner vorläufigen Registrierung. Der vorläufig registrierte Nutzer kann seine Profildaten ändern/aktualisieren oder eine oder mehrere SIM-Karten aktivieren.
    5. Der Nutzer erhält die Mitteilung der Freischaltung seiner Nutzer-Registrierung per Email.
  5. Aktive SIM-Karten | Weiterleitung
    1. Der Nutzer kann mit Seissiger im Bereich "SuperSIM" einen Vertrag über Mobilfunkdienstleistungen "SuperSIM" (Ziffer 3) abschließen, um Bild- und Videodateien seiner Funk-Wildkamera in das Wildkamera-Bildportal zu empfangen. Mit der Freischaltung einer oder mehrerer vom Nutzer registrierten oder erworbenen "SuperSIM" SIM-Karte(n) werden sämtliche von der Funk-Wildkamera, in der diese SIM-Karte(n) eingelegt ist/sind, gesendeten Bilder und Videos, aufgeschlüsselt nach SIM-Karten-Nummern im persönlichen Nutzerbereich des Nutzerprofils angezeigt.
    2. Der Nutzer hat die Möglichkeit, die einzelnen SIM-Karten zur besseren Unterscheidung individuell zu bezeichnen (z.B. "Große Lichtung Ost-West", "Kirrplatz bei Eichenschonung", o.Ä.).
    3. Der Nutzer kann für jede SIM-Karte gesondert Emailweiterleitungen einrichten. Die Anzahl der Emailadressen zur Weiterleitung sind je SIM-Karte auf fünf (5) begrenzt.
  6. Bildrechte | Nutzungsrechteinräumung | Weiterleitung
    1. Unabhängig der Möglichkeit, den Service SuperSIM (Ziffer 3) mit einer Wildkamera derzeit in allen EU-Staaten und teils auch darüber hinaus zu nutzen, ist auf die Nutzung des Portals in Deutschland ausschließlich das deutsche Urheberrecht anwendbar.
    2. Sofern und soweit der Nutzer (oder dessen Erfüllungsgehilfe für die Installation bzw. das Aufstellen der Wildkameras) ein Urheber-, Lichtbild- oder Leistungsschutzrecht an den von der Wildkamera über Mobilfunk an den Server von Seissiger übermittelten Bildern hat oder erwirbt (Bildrechte), räumt der Nutzer Seissiger mit der Bilddateiübertragung auf den Server ein einfaches, nicht exklusives, übertragbares, unterlizensierbares, unentgeltliches und nicht widerrufliches Nutzungsrecht an diesen Rechten ein, das Seissiger mit Empfang der Bilder annimmt.
    3. Seissiger ist aufgrund der Rechte aus Ziffer 6.2 berechtigt, die Bilder und Videos zu kopieren/vervielfältigen, zu bearbeiten, insbesondere, die Größe, den Bildausschnitt, die Auflösung, Farbschärfe und -tiefe und Helligkeit zu verändern, sowie - sollte dies nötig sein - einzelne Bildteile unkenntlich zu machen. Seissiger darf die Bilder und Videos insbesondere für Werbung und zu Marketingzwecken nutzen. Die Übertragung der vorbezeichneten Rechte geschieht von Seiten des Nutzers unentgeltlich und ist überdies durch die Möglichkeit, das Wildkamera-Bildportal zu nutzen, abgegolten.
    4. Der Nutzer kann in seinem Nutzerprofil bestimmen, ob und wenn ja, wie er bei der evtl. Veröffentlichung und/oder Verbreitung seiner Bilder und Videos als ggf. ursprünglicher Rechteinhaber bezeichnet werden möchte (Nutzerpseudonym). Macht der Nutzer keine abweichende Angabe in seinem Profil, wird er mit seinem Pseudonym (Nutzername) als Rechteinhaber angegeben.
    5. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass die von seinen Wildkameras übertragenen Bilder und Videos frei von Rechten Dritter sind. Insbesondere hat der Nutzer dafür Sorge zu tragen, dass bei möglichen Abbildungen von Personen deren Persönlichkeits- und Bildrechte aus dem Kunsturhebergesetz (§§ 22, 23 KUG) gewahrt werden, indem die Kameras so ein- und aufgestellt werden, dass mit einer automatisch ausgelösten Aufnahme nicht in die Rechte Dritter eingegriffen wird. Exemplarisch und nicht abschließend sind dabei zu beachten, dass
      • einzelne Personen nicht identifizierbar dargestellt werden
      • keine öffentlichen Wege und Plätze ohne rechtliche Legitimation abgebildet werden, auf denen sich Personen zur Zeit der automatischen Aufnahme aufhalten können
      • keine privaten oder intimen Bereiche Dritter aufgenommen werden
    6. Der Nutzer stellt Seissiger von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund eines (angeblichen oder bestehenden) vorrangigen, besseren oder alleinigen Rechts an den Bildern und/oder Videos gegenüber Seissiger geltend gemacht werden.
  7. Datensicherheit | Back-Ups | Kontrollpflichten des Nutzers | Sperr- und Löschungsrechte Seissiger
    1. Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden vom Provider mindestens einmal arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten bei der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Nutzer. Der Nutzer hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung gesicherter Inhalte auf den Server von Seissiger.
    2. Der Nutzer hat die Auslastung des ihm zur Verfügung gestellten Speicherplatzes laufend zu kontrollieren, um keinen Datenverlust zu erleiden.
    3. Seissiger ist berechtigt, solche Dateien zu löschen, zu sperren oder zu reparieren, die das System beschädigen können.
  8. Speicherkapazität für Bildspeicher | Wartungsarbeiten | Fehlerbeseitigung
    1. Dem Nutzer stellt Seissiger auf diesem Server Speicherplatz bis zu einem Umfang von 1.000 MB je aktiver SIM-Karte für die Speicherung von Bildern und Videos (Dateien) zur Verfügung. Seissiger behält sich vor, den Umfang des zur Verfügung gestellten Speicherplatzes künftig zu ändern; bei einer Reduzierung wird Seissiger dem Nutzer vorab mit angemessener Fristsetzung per Email an die angegebene Adresse die Möglichkeit geben, gespeicherte Dateien anderweitig zu sichern oder ungewünschte Dateien zu löschen.
    2. Erreicht der Nutzer mit den Dateien eine Belegung des ihm zur Verfügung stehenden Speicherplatzes von über 80 %, informiert Seissiger hierüber mit einer automatischen Email an die angegebenen Emailadresse. Der Nutzer kann eigene Dateien jederzeit löschen. Erreicht der Nutzer mit den gespeicherten Dateien eine Belegung des ihm zur Verfügung stehenden Speicherplatzes von 100 %, werden vorhandene gespeicherte Dateien, beginnend mit der jeweils ältesten gespeicherten Datei zum Zeitpunkt des Empfangs, mit einer neu empfangenen Datei überschrieben. Eine Datensicherung der überschriebenen Dateien findet nicht statt. Der Nutzer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Rückübertragung gemäß Ziffer 7.1.
    3. Seissiger erbringt seine Leistungen möglichst durchgehend, mit einer Gesamtverfügbarkeit von etwa 98,5%. Die Zeit der voraussichtlichen Nichtverfügbarkeit ergibt sich durch die üblicherweise anteilig auf einen Kalendermonat entfallenden Wartungszeiten. Seissiger ist berechtigt, jederzeit Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Leistungen nicht zur Verfügung. Seissiger wird sich bemühen, langwierige und nur der Fehlerbeseitigung, nicht aber dem Systemerhalt dienende Wartungszeiten, außerhalb der Zeiten mit erhöhtem Nutzeraufkommen durchzuführen (z.B. nachts in der Zeit von 24.00 Uhr bis 6.00 Uhr morgens)..
  9. Vertragslaufzeit | Kündigung
    1. Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit, in jedem Fall aber mindestens so lang, wie ein ggf. vom Nutzer mit Seissiger geschlossener Vertrag über die separaten Mobilfunkleistungen "SuperSIM".
    2. Sofern der Nutzer noch nicht oder nicht mehr SuperSIM-Kunde von Seissiger ist, kann ...
      1. der Nutzer den Vertrag durch Anklicken der Schaltfläche "Nutzerprofil löschen" jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.
      2. Seissiger den Vertrag durch Zusendung einer Email an die vom Nutzer angegebene Emailadresse mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu kündigen.
    3. Seissiger wird Daten des Nutzers nach Vertragsende nach Ablauf etwaiger Speicherpflichten betreffender Fristen der Löschung zuführen.
  10. Mängel
    1. Erbringt Seissiger die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zur Datenübermittlung mangelhaft, so ist der Nutzer berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Ist die Nacherfüllung nicht oder nur in nicht mehr angemessen erscheinendem Zeitraum möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung auch auf die dritte Aufforderung des Nutzers hin fehl, so ist der Nutzer berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Eine Beweislastumkehr ist damit nicht verbunden.
    2. Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Nutzer vorhanden waren, haftet der Provider nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat.
    3. Der Nutzer hat Seissiger Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.
  11. Haftung
    1. Die Haftung von Seissiger ist nach § 44 a TKG wie folgt begrenzt. Verstößt Seissiger bei dem Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit fahrlässig gegen das Telekommunikationsgesetz, gegen eine aufgrund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung, eine aufgrund dieses Gesetzes in einer Zuteilung auferlegte Verpflichtung oder eine Verfügung der Bundesnetzagentur, so ist die Haftung gegenüber dem Nutzer für Vermögensschäden auf 12.500,- EUR beschränkt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
    2. Außerhalb des Anwendungsbereichs von Ziffer 11.1 richtet sich die Haftung nach den folgenden Bestimmungen. Seissiger haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Seissiger nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Seissiger haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf 25.000,- EUR. Für den Verlust von Daten haftet Seissiger insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Nutzer unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  12. Unwirksame Regelungen | Sonstige Bedingungen
    1. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich.
    2. Der Nutzer kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Seissiger auf einen Dritten übertragen.
    3. Vertragsbezogene Mitteilungen von Seissiger an den Nutzer erfolgen nach Wahl von Seissiger durch Zusendung an die vom Nutzer benannte Anschrift per Post oder elektronisch durch Übermittlung einer E-Mail an die vom Nutzer angegebene Emailadresse.
    4. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts CISG; zwingende, dem Verbraucherschutz dienende Normen des Landes, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben hiervon unberührt.