Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Zusatzbedingungen für Aktions-SIM-Karten der Anton Seissiger GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Anton Seissiger GmbH für den Geschäftszweig „SUPERSIM“

  1. Vertragspartner
    1. Vertragspartner sind die Anton Seissiger GmbH (nachfolgend "Seissiger" genannt), Robert-Bosch-Str. 9, 97209 Veitshöchheim, und der Kunde.
    2. Als Kunden werden nur volljährige Verbraucher und Unternehmen akzeptiert.
  2. Vertragsgegenstand
    1. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den in Leistungsbeschreibungen und Preislisten von Seissiger getroffenen Regelungen (Mobilfunkvertrag). Der Mobilfunkvertrag regelt in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) die Inanspruchnahme von vorausbezahlten Mobilfunk-Datenübertragungsleistungen (Dienstleistung) von Seissiger.
    2. Teil der Dienstleistung sind auch die zur Erfüllung nötigen Mobilfunkdienstleistungen für den Kunden, die sich auf die Datenübertragung zwischen den Endgeräten (Ziffer 2.3) des Kunden und dem Wildkamera-Bildportal von Seissiger beschränkt. Seissiger überlässt dem Kunden zur Identifikation jedes seiner Endgeräte eine SIM-Karte (Ziffern 2.3 und 4.1). Seissiger ermöglicht dem Kunden den Transfer von Bild- und Videodateien über Mobilfunknetze von Dritten Anbietern (Ziffern 4.3 bis 4.5) zu einem Server von Seissiger. Auf diesem Server kann der Kunde seine Bild- und Videodateien über die hierfür eingerichtete Internetseite von Seissiger auf www.supersim.eu bzw. www.susi.eu (Wildkamera-Bildportal), nutzen. Die Nutzung des Wildkamera-Bildportals setzt eine zusätzliche unentgeltliche Registrierung des Kunden voraus.
    3. Der Kunde benötigt zur Nutzung der Dienstleistungen eine oder mehrere geeignete Endgeräte, die er ggf. separat erwerben muss, nämlich Mobilfunk-Kamerasysteme, sog. Funk-Wildkameras (Wildkamera), die über geeignete Software verfügen müssen und jeweils mittels sog. Subscriber Identity Module ( = Teilnehmeridentifikations-Modul; nachfolgend: SIM-Karten ) eindeutig zur Anmeldung in Mobilfunknetzen identifiziert werden.
      Zur Info: Seissiger vertreibt derartige Wildkameras über einen Onlineshop auf www.seissiger-wildkamera.eu.
  3. Zustandekommen des Vertrages
    1. Der Mobilfunkvertrag zwischen Seissiger und dem Kunden kommt zustande, wenn Seissiger dem Kunden aufgrund einer Bestellung des Kunden im Internet auf dem Wildkamera-Bildportal die Nutzung einer oder ggf. mehrerer SuperSIM.eu-Karten auf dem Wildkamera-Bildportal freischaltet, bzw. wenn dem Kunden die Mitteilung über diese Freischaltung per E-Mail versandt wird.
    2. Die Darstellung, Präsentation oder Bewerbung von Artikeln oder Dienstleistungen im Online-Shop von Seissiger oder auf anderen Onlineportalen sowie die Zurverfügungstellung eines SIM-Karten-Rohlings ohne Freischaltungsbestätigung, z.B. beim Kauf einer Seissiger Wildkamera oder im Zusammenhang mit anderen Marketingaktionen, stellt kein bindendes Angebot von Seissiger zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern sollen allenfalls als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots aufgefasst werden.
    3. Mit dem Ausfüllen der vollständigen Registrierungsdaten (Anmelde- und Nutzer-/Lieferdaten, jeweils ggf. SIM-Karten-Nummer und Daten zur gewählten Zahlart) und dem anschließenden Absenden einer verbindlichen Bestellung im Registrierungsvorgang auf dem Wildkamera-Bildportal gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot an Seissiger zum Abschluss eines vorausbezahlten Mobilfunkvertrags ab. Das geschieht durch Anklicken des Buttons "Zahlungspflichtig bestellen". Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die eingegebenen Daten durch Klicken auf den Button "Ändern", ggf. über die "Zurück"-Funktion seines Browsers zum jeweiligen Abschnitt des Registrierungsvorgangs, jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde am Ende des Bestellvorgangs durch Setzen des Häkchens bei "Allgemeine Geschäftsbedingungen SUPERSIM akzeptieren" die bei der Bestellung aufgelisteten und abrufbaren Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Der Zugang der über den Registrierungsvorgang abgegebenen Bestellung wird unverzüglich per E-Mail von Seissiger bestätigt. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung des Kunden.
    4. Seissiger stellt dem Kunden unverzüglich eine freigeschaltete SIM-Karte (Ziffer 4.1) zur Verfügung, die dem Kunden per Post an die angegebene Adresse übermittelt wird; hat der Kunde im Registrierungsvorgang die Daten einer noch nicht registrierten SIM-Karte von Seissiger eingegeben, entfällt die Versendung der SIM-Karte von Seissiger an den Kunden.
  4. Widerrufsrecht
    1. Der Kunde, der in Ansehung dieses Vertrags gemäß § 13 BGB Verbraucher ist, wird auf sein gesetzliches Widerrufsrecht hingewiesen. Zum Inhalt dieses Rechts wird der Kunde mit gesonderter Widerrufsbelehrung aufgeklärt.
    2. Wenn der Kunde ausdrücklich bestätigt, dass Seissiger mit der Ausführung des Vertrags bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll UND der Kunde bestätigt, dass ihm bewusst ist, dass er sein Widerufsrecht dadurch vorzeitig verlieren kann, dass Seissiger seine Dienstleistungen (Freischalten der Mobilfunkverbindung) bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht hat.
    3. Unternehmern gem. § 14 BGB steht kein Widerrufsrecht zu.
  5. Leistungsumfang
    1. Seissiger überlässt dem Kunden eine geeignete SIM-Karte. Die SIM-Karte wird dem Kunden ausschließlich zum Zwecke der Datenübertragung auf Serversysteme von Seissiger zur Nutzung auf dem Wildkamera-Bildportal von Seissiger zur Verfügung gestellt. Jegliche andere Herstellung oder Weiterleitung von Verbindungen mittels der SIM-Karte ist unzulässig.
    2. Die Verwendung der dem Kunden zur Verfügung gestellte SIM-Karte ist NICHT durch Abfrage einer persönlichen Identifikationsnummer ("PIN") gesichert und kann auch NICHT mit einer solchen PIN-Abfrage versehen werden.
    3. Die Leistungen von Seissiger sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich von Dritten betriebene Mobilfunknetze in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie zudem in den Ländern Liechtenstein, Schweiz und Norwegen beschränkt (derzeit 40 Länder, Stand 11/2020). Der Sendebereich im In- und Ausland ist mit den Netzanbietern möglich, die in der jeweils aktuellen Übersicht "Roaming-Partner" angeführt werden (Roaming-Partner); diese kann jederzeit über das Wildkamera-Bildportal als PDF-Datei eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Seissiger betreibt und bietet kein eigenes Mobilfunknetz, sondern ist abhängig von den zur Erfüllung eingesetzten Leistungen der Roaming-Partner; neben der möglichen Erweiterung durch zusätzliche Roaming-Partner behält Seissiger sich daher grundsätzlich auch jederzeit die Beschränkung des Sendebereichs, den Wegfall bzw. Ausschluss einzelner oder mehrerer Roaming-Partner vor, .
    4. Seissiger kann auch bei grundsätzlich geografisch vorhandener Netzabdeckung keine Mobilfunkversorgung innerhalb geschlossener Räume gewährleisten, da diese durch die spezifischen baulichen Gegebenheiten beeinträchtigt sein kann. Innerhalb der Mobilfunknetzabdeckung bietet Seissiger dem Kunden den Datentransfer per Mobilfunk mittels verschiedener Trägertechnologien (z.B. 2G/GPRS, 3G/UMTS, 4G/LTE, …) zur Nutzung an. Die qualitative und geografische Verbreitung der im Leistungsspektrum abweichenden Trägertechnologien innerhalb der Mobilfunknetze liegt ebenfalls nicht im Machtbereich von Seissiger.
    5. Zeitweilige Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsanlagen der Roaming-Partner, die Seissiger zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Mobilfunkvertrag benutzt, können sich auch aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere in Not- und Katastrophenfällen, durch atmosphärische Bedingungen, von den jeweiligen Netzanbietern nicht zu vertretender Unterbrechung der Stromversorgung, Streiks und Aussperrungen oder wegen technischer Änderungen an den Anlagen der jeweiligen Netzanbieter (z. B. Verbesserungen des Netzes, Verlegung der Standorte von Anlagen), oder wegen sonstiger Maßnahmen (z. B. Wartungsarbeiten, Reparaturen usw.), die für die ordnungsgemäße oder verbesserte Erbringung der Leistungen erforderlich sind, ergeben.
  6. Zusatzleistungen
    1. Seissiger ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, dem Kunden Zusatzdienstleistungen anzubieten. Soweit Seissiger Zusatzdienstleistungen im Rahmen eines separaten Vertragsverhältnisses erbringt, gelten ergänzend und ggf. abweichend gesonderte Bedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten, die Seissiger als solche kenntlich machen wird.
  7. Änderungen der AGB; Tarife und Leistungen
    1. Diese Vertragsbedingungen können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit, einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages auf Grund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind
    2. Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt (z. B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen Seissiger zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.
    3. Die vereinbarten Preise können zum Ausgleich von gestiegenen Kosten erhöht werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn Dritte, von denen Seissiger zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen. Ferner sind Preiserhöhungen in dem Maß möglich, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer veranlasst ist oder behördlich, wie z.B. durch die Bundesnetzagentur, auf Grund von Regulierungsvorschriften verbindlich gefordert wird.
    4. Nach Ziffer 6.1 bis 6.3 beabsichtigte Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen sowie Preiserhöhungen, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Das Recht des Kunden zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 9.4 bleibt unberührt.
    5. Mitteilungen an den Kunden erfolgen nach Wahl von Seissiger durch Zusendung an die vom Kunden benannte Anschrift oder durch Übermittlung einer E-Mail. Seissiger kann dem Kunden Mitteilungen im Volltext zukommen lassen oder nur darüber informieren, wo und wie der Kunde den Volltext der Mitteilung einsehen und erhalten kann. Im zuletzt genannten Fall wird Seissiger zumindest anbieten, nach Anruf einer zu benennenden Rufnummer die Mitteilung im Volltext kostenlos zuzusenden.
  8. Bonusguthabenkonto, Freischaltungsgebühr
    1. Beim Anlegen einer neuen Kamera im Wildkamera-Bildportal wird einmalig ein Bonusguthaben gutgeschrieben. Die Höhe des freiwillig geleisteten Bonusguthaben richtet sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung von Seissiger.
    2. Seissiger ermöglicht mit der SIM-Karte die Herstellung von Mobilfunk-Datenverbindungen, solange und soweit auf dem Bonusguthabenkonto des Kunden ein Guthaben besteht. Sofern kein Guthaben mehr auf seinem Bonusguthabenkonto mehr vorhanden ist, hat der Kunde die Möglichkeit - wenn nicht bereits geschehen - gegen Entgelt sein unter Ziffer 8 näher beschriebenes Guthabenkonto aufzuladen, um die Mobilfunk-Datenverbindungen weiter zu benutzen.
    3. Der Kunde hat bei Beendigung des Vertrages auf nicht aufgebrauchtes Bonusguthaben keinen Anspruch auf Erstattung; dieses verfällt.
  9. Guthabenkonto
    1. Die durch Seissiger erbrachten Leistungen aus dem Vertrag über Mobilfunk-Datenverbindungen sind vom Kunden vorauszuzahlen; der Kunde ist vorleistungspflichtig. Sofern das Bonusguthabenkonto zu Ziffer 7 kein Guthaben mehr aufweist, ermöglicht Seissiger mit der SIM-Karte die Herstellung von Mobilfunk-Datenverbindungen, solange auf dem Guthabenkonto des Kunden ein Guthaben besteht. Preise richten sich nach der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung und sind vor der Erbringung der Leistung fällig. Die Preise für die genutzten Datenmengen werden von dem Guthaben des Guthabenkontos in Abzug gebracht.
    2. Der Kunde kann das Guthabenkonto durch Vorauszahlung bestimmter Beträge über die von Seissiger zur Verfügung gestellten Zahlungsverfahren aufladen.
    3. Aufladungen werden auf einem von Seissiger eingerichteten individuellen Guthabenkonto des Kunden verbucht. Seissiger ermöglicht dem Kunden, den Kontostand über sein Nutzerprofil auf dem Wildkamera-Bildportal auf www.supersim.eu bzw. www.susi.eu abzufragen. Die Angabe des Kontostandes erfolgt aus technischen Gründen nicht zeitgenau zur Abfrage und ist aus diesem Grund unverbindlich. Die Angabe begründet keinen selbstständigen Anspruch des Kunden auf Herstellung von Mobilfunk-Verbindungen / Datenpaketen im Gegenwert.
    4. Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes werden ab diesem Zeitpunkt die Preise entsprechend geändert.
    5. Sofern der Kunde ein von Seissiger unentgeltlich überlassenes Guthaben (Aktions-Bonusguthaben / Bonusguthaben) hat, wird für die Nutzung der Seissiger Leistungen zunächst dieses Bonusguthaben in Anspruch genommen. Ist dieses Guthaben aufgebraucht bzw. beträgt der Kontostand "null" (bzw. einen Betrag, der für die weitere Nutzung der Seissiger Leistungen nicht ausreicht) wird bei weiterer Nutzung das entgeltlich durch Zahlung des Kunden erstellte Guthabenkonto (Ziffer 8.1) genutzt.
    6. Nach Vertragsbeendigung hat der Kunde Anspruch auf Erstattung eines von ihm entgeltlich aufgeladenen Restguthabens auf dem Guthabenkonto. Hierzu wird der Kunde das Formular "Rückerstattung Seissiger Guthabenkonto" ausgefüllt in Textform an Seissiger übermitteln.
    7. Auch wenn der Kunde mehrere (mindestens zwei) SIM-Karten in seinem Nutzerprofil auf dem Wildkamera-Bildportal eingerichtet und registriert hat, werden für ihn nur jeweils ein Bonusguthabenkonto und Guthabenkonto geführt. Bei Nutzung sämtlicher SIM-Karten des Kunden werden die vereinbarten Zahlungen für die jeweiligen Datenverbindungen vom Bonusguthabenkonto bzw. Guthabenkonto gem. Ziffer 8.5 abgezogen.
  10. Vertragslaufzeit / Kündigung / Restguthaben
    1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Annahme des Angebots durch Seissiger (Ziffer 3) und endet unter Berücksichtigung der folgenden Regelungen automatisch mit Ablauf des Kalenderjahres (31.12., 24:00 Uhr) in dem der Vertrag geschlossen wurde.
    2. Das Vertragsverhältnis kann durch den Kunden auch jederzeit vorzeitig ohne Einhaltung einer Frist und durch Seissiger mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
    3. Vertragsverhältnisse über zusätzliche Leistungen (Zusatzoptionen) können zu den bei der zusätzlichen Leistung vereinbarten Bedingungen und Fristen gekündigt werden.
    4. Nach Vertragsbeendigung hat der Kunde Anspruch auf Erstattung eines von ihm entgeltlich aufgeladenen Restguthabens (Guthabenkonto). Von Seissiger unentgeltlich überlassenes Bonusguthaben (Ziffer 7) wird dem Kunden nicht erstattet.
    5. Das Recht beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn der Kunde im Rahmen des Vertragsschlusses unrichtige Angaben macht, gegen die Verpflichtung gem. Ziffer 10, 12.2 verstößt, Lastschriften oder Kreditkartenzahlungen unberechtigt zurückgerufen werden oder der Kunde wiederholt mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, die mit diesem Vertrag begründet sind, sofern diese einen Betrag von 50,00 EUR übersteigen.
  11. Nutzung durch Dritte
    1. Dem Kunden ist es nicht gestattet, überlassene SIM-Karte(n) Dritten ohne vorherige Erlaubnis von Seissiger zum alleinigen Gebrauch zu überlassen oder an Dritte weiterzugeben.
    2. Das Vertragsverhältnis berechtigt den Kunden nicht, unter Einsatz der von Seissiger überlassenen SIM-Karte selbst als Anbieter von Telekommunikationsdiensten aufzutreten und Mobilfunk-Leistungen, Vermittlungs- oder Zusammenschaltungsleistungen gegenüber Dritten anzubieten.
    3. Nach Verlust der SIM-Karte hat der Kunde nur die Nutzung und Preise zu zahlen, die bis zum Eingang der Meldung über den Verlust der Karte bei Seissiger angefallen sind.
  12. Zahlungsbedingungen
    1. Zahlungen erfolgen mit den dem Kunden jeweils angebotenen Zahlungsmitteln, also entweder per Vorkasse (Banküberweisung im Voraus), PayPal, Lastschrift oder Kreditkarte.
  13. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
    1. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, ...
    2. Seissiger den Verlust bzw. das Abhandenkommen der SIM-Karte unverzüglich anzuzeigen.
    3. Seissiger unverzüglich schriftlich eine Änderung seines Namens oder seiner Anschrift mitzuteilen.
    4. Die überlassenen Leistungen dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere
    5. dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen, Sachen oder sonstige Leistungen übersandt werden.
    6. darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme durch Telekommunikationsmittel erfolgen (§ 238 StGB).
    7. dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder in das Internet eingestellt werden und es darf nicht auf solche Informationen hingewiesen werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von Seissiger schädigen können. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.
    8. ist jegliche Weiterleitung von Verbindungen über die SIM-Karte unzulässig, sofern dies in der Leistungsbeschreibung von SuperSIM.eu nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Insbesondere ist der Einsatz der SIM-Karte in Vermittlungs- und Übertragungssystemen, die Verbindungen eines Dritten (Sprachverbindungen oder Datenübertragungen) an einen anderen Dritten ein- oder weiterleiten, unzulässig.
  14. Haftung
    1. Haftungsbeschränkung nach § 44a Telekommunikationsgesetz
      Seissiger haftet für Vermögensschäden, die von ihr auf Grund einer fahrlässigen Verletzung der Verpflichtung als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit verursacht werden nach den Regelungen des § 44a Telekommunikationsgesetzes (TKG). Das bedeutet:
      Soweit eine Verpflichtung von Seissiger als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer besteht und nicht auf Vorsatz beruht, ist die Haftung auf höchstens 12.500 EUR je Endnutzer begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen EUR begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht.
    2. Sonstige Haftung für nicht dem TKG unterfallende Leistungen von Seissiger
      1. Im Übrigen haftet Seissiger für nicht dem TKG unterfallende Leistungen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführende Schäden im gesetzlichen Umfang unbeschränkt.
      2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Seissiger im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit im gesetzlichen Umfang unbeschränkt.
      3. Wenn Seissiger durch leichte Fahrlässigkeit mit seiner Leistung in Verzug geraten ist, wenn Seissiger's Leistung unmöglich geworden ist oder wenn Seissiger vertragswesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde bei Vertragsschluss regelmäßig vertrauen darf.
      4. Die Haftung für alle übrigen Schäden, auch solcher, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist ausgeschlossen; wobei die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt.
  15. Sonstige Bedingungen
    1. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Seissiger auf einen Dritten übertragen.
    2. Vertragsbezogene Mitteilungen von Seissiger an den Kunden erfolgen nach Wahl von Seissiger durch Zusendung an die vom Kunden benannte Anschrift per Post oder elektronisch durch Übermittlung einer E-Mail an die vom Kunden angegebene Emailadresse.
    3. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts CISG; zwingende, dem Verbraucherschutz dienende Normen des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben hiervon unberührt.

Zusatzbedingungen für Aktions-SIM-Karten der Anton Seissiger GmbH

  1. Aktions-SIM-Karten / Bonusguthaben
    1. Seissiger vertreibt Funk-Wildkameras und legt diesen jeweils einen nicht registrierten und nicht freigeschalteten SIM-Karten-Rohling (Aktions-SIM-Karte) bei.
    2. Abweichend von Ziffer 7.1 der SuSi AGB wird bei der erstmaligen Registrierung der Aktions-SIM-Karte durch den Kunden zunächst KEINE Freischaltungsgebühr erhoben.
    3. Mit der Freischaltung der Registrierung einer Aktions-SIM-Karte erhält der Kunde von Seissiger als freiwillige Leistung ein zeitlich befristet nutzbares, für den Kunden unentgeltliches, Aktions-Bonusguthaben entsprechend Ziffer 8 der SuSi AGB im Bonusguthabenkonto des Wildkamera-Bildportals gutgeschrieben. Die Höhe des freiwillig geleisteten Bonusguthaben richtet sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung von Seissiger. Im Gegensatz zu dem nach Zahlung der Freischaltungsgebühr gem. Ziffer 7.1 der SuSi AGB von Seissiger gewährten Bonusguthaben, ist das Aktions-Bonusguthaben ausschließlich mit der Aktions-SIM-Karte und nicht mit ggf. anderen registrierten Seissiger SIM-Karten des Kunden nutzbar.
    4. Seissiger ermöglicht, zeitlich beschränkt auf den Aktionszeitraum (Ziffer 3.1), mit der Aktions-SIM-Karte die Herstellung von Mobilfunk-Datenverbindungen, soweit auf dem Bonusguthabenkonto des Kunden ein Aktions-Bonusguthaben besteht.
    5. Mit Ende des Aktionszeitraums (Ziffer 3.1) verfällt das nicht vom Kunden genutzte Aktions-Bonusguthaben.
  2. Registrierung / Freischaltung
    1. Um mit der Aktions-SIM-Karte ggf. vorhandenes und noch nicht verbrauchtes Guthaben des Bonusguthabenkontos (Ziffer 7 der SuSi AGB) oder Guthabenkontos (Ziffer 8 der SuSi AGB) von ggf. bereits zuvor registrierten SIM-Karten nutzen zu können, muss der Kunde den Registrierungvorgang für die Aktions-SIM-Karte gem. Ziffer 3.3 der SuSi AGB abschließen und die Freischaltungsgebühr gem. Ziffer 7.1. der SuSi AGB entrichten.
    2. Mit Abschluss des Aktionszeitraums (Ziffer 3.1) sendet Seissiger dem Kunden eine E-Mail mit einem Link zur Fortsetzung des Registrierungsvorgangs. Der Kunde kann den Registrierungsvorgang auch schon während des Aktionszeitraums aus seinem Nutzerprofil auf dem Wildkamera-Bildportal heraus starten.
    3. Schließt der Kunde den Registrierungsvorgang für die Aktions-SIM-Karte nicht binnen einer Woche nach Ende des Aktionszeitraums ab, wird die Aktions-SIM-Karte ungültig und gesperrt; eine nachträgliche Freischaltung dieser Aktions-SIM-Karte ist dann nicht mehr möglich. Der Kunde kann selbstverständlich weiterhin originär eine SuperSIM.eu-Karte bei Seissiger erwerben, um das Potential seiner Funk-Wildkamera zu nutzen.
  3. Testzeitraum / Automatische Beendigung
    1. Der Aktionszeitraum endet sechs (6) Wochen nach Registrierung der Aktions-SuperSIM.eu-Karte.
    2. Vorbehaltlich der Möglichkeit des Kunden, die Aktions-SuperSIM.eu binnen einer Woche nach Ende des Aktionszeitraums als SIM-Karte (Ziffer 2.3) zu registrieren, endet die vertragliche Beziehung hinsichtlich der Aktions-SIM-Karte ohne weitere Verpflichtungen der Parteien mit Ende des Aktionszeitraums automatisch.
    3. Eine rückwirkende Vergütung erbrachter Leistungen aus dem Aktionszeitraum ist ausgeschlossen
  4. Sonstige Bedingungen
    1. Soweit hier oder vorrangig in Leistungsbeschreibungen von Seissiger keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anton Seissiger GmbH für den Geschäftszweig "SuperSIM.eu""